EU stärkt freie Autowerkstätten
Die EU-Kommission will für mehr Wettbewerb bei Autoreparaturen sorgen und stärkt dazu die herstellerunabhängigen Werkstätten. Von Juni an gelten verschärfte Kartellregeln für das Kfz- Gewerbe.
Die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht will damit gegen Hersteller vorgehen, die zum Beispiel die Gewährleistung davon abhängig machen, dass jeder Ölwechsel in einer Vertragswerkstatt ausgeführt wird.
Großen Autobauern drohen auch Strafen, wenn sie freien
Werkstätten Reparaturinformationen verweigern oder den Zugang zu billigeren
Nachahmer-
Ersatzteilen behindern.
“Abgesehen vom Eigenheim ist das Auto die teuerste Sache,
die Bürger besitzen“, sagte Wettbewerbskommissar
.Joaquin Almunia am Donnerstag in Brüssel. “Es ist wichtig,
dass wir die Wettbewerbsregeln hier richtig hinkriegen.“ Die Kosten für
Reparaturen seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen und machen
inzwischen 40 Prozent der Gesamtkosten er Fahrzeughaltung aus, sagte Almunia.
Betroffen sind allein in Deutschland 38.300 Autohäuser und
Werkstätten, die nach eigenen Angaben 462.000 Mitarbeiter beschäftigen. Davon
sind 18.900 Betriebe an einen Hersteller gebunden.
“Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein
Grund zum Jubeln“, sagte Ansgar Klein, Chef des Bundesverbandes freier
Kfz-Händler (BVFK), der 884 unabhängige Unternehmen vertritt. Klein sieht aber
die Gefahr, dass die Hersteller mit subtileren Mitteln vorgehen, um die neuen
EU-Regeln zu umgehen.
So sind beispielsweise für manche Reparaturen
Spezialwerkzeuge notwendig, die sich kleine Werkstätten nicht leisten können.
Ganze Komponenten wie zum Beispiel Getriebe würden gezielt so konstruiert, dass
eine Reparatur nicht mehr infrage kommt - “obwohl bestimmte Einzelteile ganz
billig zu ersetzen wären“, sagte Klein.
Arger mit der Kommission hatten bereits Daimler ‚ Fiat ‚
Toyota und GM, weil sie freien Werkstätten Reparaturinformationen vorenthalten
hatten. BMW kann dagegen keinen Handlungsbedarf für die Wettbewerbshüter
erkennen. “Auch in der Vergangenheit hat kein BMW-Fahrer ein Problem bekommen,
wenn er den Ölwechsel in einer freien Werkstatt hat durchführen lassen“, sagte
ein BMW-Sprecher.
Bisher galten für den Verkauf von Neuwagen, Kundendienst und Instandsetzung Ausnahmen vom allgemeinen Kartellrecht der EU.
In der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ist
geregelt, welche Vereinbarungen Hersteller und Händler treffen dürfen, ohne
gegen EU-Recht zu verstoßen.
Im Gegensatz zum Markt für Kundendienst und Instandsetzung
hat Almunia beim Verkauf von Neuwagen in den vergangenen Jahren stetig sinkende
Preise beobachtet. Hier sieht der Spanier inzwischen genügend Wettbewerb, um
den Herstellern mehr Freiheit bei der Vertragsgestaltung mit Händlern zu
erlauben - vor allem beim Markenzwang.
Bisher durften Autobauer ihren Vertragshändlern nicht
verbieten, andere Marken zu verkaufen. Diese Regel soll fallen. Aus Rücksicht
auf die krisengebeutelten Händler gibt es aber eine Übergangsfrist bis 2013.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
kritisierte in einer schriftlichen Stellungnahme die Änderungen für den
Mehrmarkenvertrieb. Nicht mehr der Unternehmer treffe die Entscheidung zum Mehrmarkenhandel,
sondern der Hersteller. Der Branchenverband vertraue darauf, dass die
EU-Kommission den Neuwagenmarkt in den kommenden Jahren beobachten und
gegebenenfalls reagieren werde, hieß es in dem Papier.
Der ZDK vertritt die Interessen von 38.300 Kfz-Meisterbetrieben.