Neue Infos Stand 27. Januar 2009

Die Umstellung der Steuer erfolgt zum 1. Juli 2009
Die CO2-Komponente ist nun fest in der Kfz-Steuer verankert.
Sie gilt ausschließlich für Neufahrzeuge, die nach diesem Zeitpunkt zugelassen werden.
Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum als auch nach dem CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs.
Für Benzinfahrzeuge wird eine Steuer von zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig.
Diesel-Autos werden mit 9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet.
Damit soll ausgeglichen werden, dass Diesel bei der Energiesteuer im Vergleich zum Benzin bevorzugt wird. Halter von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen zahlen künftig einheitlich eine CO2-Steuer von zwei Euro pro Gramm Kohlendioxid pro Kilometer.
Ein Steuerfreibetrag von 120 Gramm CO2 pro Kilometer wird abgezogen.
Ab 2012 sinkt dieser Freibetrag auf 110 Gramm,
2014 auf 95 Gramm pro Kilometer.
So sollen schrittweise schadstoffarme Autos bei der Steuer begünstigt werden.


Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand 27.Januar 2009

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